Unsere Rolle
Was machen wir
ombudsman poste bearbeitet alle Streitigkeiten im Bezug auf nationale und internationale Sendungen bis zu einem Höchstgewicht von 31,5 Kilogramm und:
- vermittelt für alle Tätigkeiten von bpost, mit Ausnahme der bpost Bank oder für die Produkte, die sie im Rahmen von Unteraufträgen anbietet.
- vermittelt für die postalischen Tätigkeiten anderer Betriebe, die auf dem belgischen Markt tätig sind (für die regsitrierten Betriebe, siehe BIPT oder Jahresbericht).
Was machen wir nicht
- erstinstanzliche Beschwerden
- telefonische Beschwerden
- anonyme Beschwerden
- Personalstreitigkeiten
- Streitigkeiten zwischen den Postunernehmen untereinander
- Beschwerden, die der Gegenstand einer Rechtssache zwischen dem Kunden und dem Unternehmen sind oder gewesen sind.
Wer kann die Vermittlung beantragen ?
- eine Privatperson, sowie ein Unternehmen, ein Verein, eine Organisation, …
- ein Empfänger, sowie ein Absender
- ein Belgier, sowie ein nicht-Belgier
- hier oder im Ausland wohnend
Eine Vermittlung kann beantragt werden, vorausgesetzt, das Problem habe mit einem Unternehmen, das auf dem belgischen Postmarkt tätig ist, zu tun und eine Beschwerde sei im Voraus gemäß den festgelegten Verfahren beim betreffenden Unternehmen eingereicht worden.