Jeder kann bei ombudsman poste eine Vermittlungsantrag stellen: eine Privatperson, ein Unternehmen, eine Vereinigung, eine Organisation, ...
Sowohl der Empfänger als der Absender kann Beschwerde einlegen, insofern der Streitfall auf einen auf dem belgischen Markt tätigen Postbetrieb oder Paketzustelldienst zutrifft.
Eine Vermittlung kann erst nachdem der Streitfall dem Kundendienst des betreffenden Betriebs vorgelegt wurde, gemäß dem internen Verfahren in Gang gesetzt werden. Der Ombudsdienst ist eine Berufungsinstanz.
Eine Vermittlung kann nur in Gang gesetzt werden, wenn die Beschwerde schriftlich, über das Online-Beschwerdeformular, eine E-Mail oder einen Brief, beim Ombudsdienst eingereicht wurde.
In unseren Verfahrensvorschriften können Sie ausführlich lesen, wie der Ombudsdienst vorgeht.