Ihrem Enkelkind ein Neujahrspaket zuschicken? Jene fantastischen Sportschuhe zu einem unglaublich niedrigen Preis in China bestellen? Ein Geschenk von einem Freund in Amerika bekommen? Sorgfalt ist das Schlüsselwort.
Wenn Sie möchten, die Schokolade, das Geldgeschenk und der warme Schal erreichen sicher und rechtzeitig Ihr Enkelkind:
So gibt es sehr viel Sachen, die verboten sind oder nur in spezifischen Umständen geschickt werden dürfen. Das Geldgeschenk für Ihren Enkelkind können Sie zum Beispiel nicht einfach so schicken.
Der Preis, den Sie für den Versand zahlen, bestimmt nicht nur die Weise, worauf ein Paket behandelt wird und ob und wie den Weg des Pakets elektronisch befolgt werden kann, sondern auch den etwaigen Schadenersatz.
Wollen Sie jene fantastischen Sportschuhe aus China?
Sie sollen wissen, daß:
Wenn eine Zollabfertigung erforderlich ist, sollen sie damit rechnen, daß für die Berechnung der Steuern und MwSt., nicht nur der Wert des Inhalts, sondern auch die Transportkosten mitgerechnet werden, sowie etwaige Kosten, welche die Zollagenturen bei der Abfertigung Ihrer Güter anrechnen.
Neben verbotenen Waren (Fälschungen, Drogen, Waffen ...) gibt es auch Kontrollen für den Import von Medikamenten, IT, Lebensmittel ...
Achten Sie darauf, den Kauf- und Zahlungsbeleg, sowohl des Inhalts wie der Zustellgebühren, den Auslieferungsschein und/oder Empfangsschein zu bewahren. Auch die Verpackung kann sehr viel Information über Verzögerung oder Beschädigung geben. Auch die innere Verpackung und der beschädigte Inhalt können zur Unterstützung Ihrer Beschwerde nützlich sein.
Sie sollen wissen, daß:
Für weitere Auskunft rufen Sie 02 221 02 20 an.
Nach dem Zollkodex der Gemeinschaften und seinen Durchführungsverordnungen muss jeder, der Waren in das Zollgebiet verbringt, diese dem Zoll vorführen (Artikel 40 der Verordnung EWG 2913/92 vom 12. Oktober 1992). Der Zoll- und Verbrauchssteuereinnehmer des Finanzministeriums oder seine Stellvertreter bestimmen, ob Ihre Sendung der Zollkontrolle unterliegt und mit Einfuhrzöllen und Steuern belastet werden soll.
Um die Sendung einer Zollkontrolle zu unterziehen oder nicht, stützt sich der Postbetreiber auf die Art der Sendung (Geschenk oder Handelsware) sowie auf den Wert des Inhalts, der vom Absender auf dem der Sendung beigefügten CP72-Formular (oder Zollinhaltserklärung CN 22) angegeben wurde.
Einige Sendungen sind jedoch vom Einfuhrzoll befreit.
Um in den Genuss dieser Befreiung zu kommen, dürfen die Waren gemäß den Artikeln 27 und 28 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 und Artikel 18 des Königlichen Erlasses Nr. 7 vom 29. Dezember 1992 einen inneren Wert von nicht mehr als 22 EUR haben. Auf Waren, die über den Versandhandel importiert werden (d.h. Waren, die per Fax, Telefon oder Internet bestellt und nach Hause geliefert werden), wird jedoch immer Mehrwertsteuer erhoben.
Für Sendungen (ohne kommerziellen Charakter) von einer Privatperson an eine andere Privatperson wird die Befreiung gemäß Artikel 29 bis 31 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 und Artikel 44 des Königlichen Erlasses Nr. 7 vom 29. Dezember 1992 auf einen Warenwert von 45 Euro erhöht.
Unter Einfuhren nichtkommerzieller Art versteht der FÖD Finanzen die Einfuhr von Sendungen, die sowohl:
• gelegentlich erfolgen;
• sich ausschließlich aus Gütern zusammensetzen, die zum persönlichen oder familiären Gebrauch der Empfänger bestimmt sind, wobei Art oder Menge der Güter nicht darauf schließen lassen dürfen, dass die Einfuhr zu gewerblichen beziehungsweise kommerziellen Zwecken erfolgt.
• vom Absender an den Empfänger ohne jegliche Bezahlung adressiert werden.
Informationen über die Einfuhr von Waren, die über das Internet von einem Lieferanten mit Sitz außerhalb der Europäischen Union erworben wurden, sind auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Finanzen verfügbar.
Für weitere informationen :
https://finanzen.belgium.be/de/zoll_akzisen/privatpersonen/versand-und-empfang-von-paketen
Sendungen, die die Bedingungen für Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit einem Höchstwert von 45 EUR nicht erfüllen oder für die kein Dokument vorliegt, das eine Befreiung rechtfertigt, müssen dem Zoll vorgelegt werden.
Die Besteuerungsgrundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben umfasst den Warenwert zuzüglich der Versandkosten und die Besteuerungsgrundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer umfasst den Warenwert zuzüglich der Einfuhrabgaben, der Versandkosten und der Zollabfertigungsgebühren.
Für die Erledigung der Zollformalitäten stützt sich der Postbetreiber auf die vom Absender erstellte Zollinhaltserklärung CN 22 und erhebt er einen Pauschalbetrag (unterschiedlich je nach Betreiber) und manchmal einen Kostenvorschussbetrag. Es ist zu beachten, dass, wenn die Versandkosten der Sendung nicht auf der Zollerklärung angegeben sind, der Postbetreiber einen Pauschalbetrag anwendet, der in der Regel den Kosten für den Versand einer gleichen Sendung in das Herkunftsland entspricht.
Beispielsweise stellt bpost im Jahr 2020 die Erledigung der Zollformalitäten wie folgt in Rechnung:
Etwaige Zollgebühren, Steuern, Abgaben und Abschöpfungen sind gegebenenfalls stets vom Empfänger zu tragen.
Darüber hinaus werden die Berechnungen der Einfuhrabgaben und der Mehrwertsteuer unter der Autorität der Steuerbehörden festgelegt und der von bpost bei der Abgabe einer Sendung von Ihnen geforderte Betrag wird an diese Behörde gezahlt, mit Ausnahme des Betrags der vom Postbetreiber erhobenen Zollabfertigungsgebühren.
Das Gesetz vom 21. Dezember 2013 zur Einfügung von Buch VI „Marktpraktiken und Verbraucherschutz“ in das Wirtschaftsgesetzbuch erwähnt im Falle eines erfolglosen Versandhandels (Fernabsatzvertrag) verschiedene Pflichten des Verkäufers. Artikel 61 des Gesetzes sieht das Folgende vor: „Die Zusendung von Waren und Berechtigungsscheinen für Dienstleistungen erfolgt immer auf Gefahr der Person, die einen Vertrag mit dem Verbraucher geschlossen hat.“
Wenn der Absender ein Unternehmen ist, dann ist dieses verpflichtet, dem Empfänger den Ankaufpreis und die Versandkosten zu erstatten oder ein zweites Paket mit der Bestellung zu schicken. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und ihm mitzuteilen, dass Sie Ihr Paket nicht erhalten haben und ihn bitten, eine Rückerstattung oder einen Ersatz vorzunehmen.
Wenn er verweigert, können Sie sich an den Ombudsdienst für Verbraucher (Boulevard du Roi Albert II 8/1 in 1000 BRÜSSEL, 02 702 52 20 oder contact@ombudsdienstverbraucher.be) für nationale Pakete oder an das Europäische Verbraucherzentrum (Rue de Hollande 13 in 1060 BRÜSSEL, www.cecbelgique.be; info@eccbelgium.be) für internationale Pakete.