Paketzeit: einige Tipps

Ihrem Enkelkind ein Neujahrspaket zuschicken? Jene fantastischen Sportschuhe zu einem unglaublich niedrigen Preis in China bestellen? Ein Geschenk von einem Freund in Amerika bekommen? Sorgfalt ist das Schlüsselwort.

Sie sind der Absender

Wenn Sie möchten, die Schokolade, das Geldgeschenk und der warme Schal erreichen sicher und rechtzeitig Ihr Enkelkind:

  • Sorgen Sie für eine angepasste Versandweise. Alle Postbetriebe und Paketzustelldienste bieten eine ganze Reihe von Versandmöglichkeiten an. Untersuchen Sie die allgemeinen Bedingungen.

So gibt es sehr viel Sachen, die verboten sind oder nur in spezifischen Umständen geschickt werden dürfen. Das Geldgeschenk für Ihren Enkelkind können Sie zum Beispiel nicht einfach so schicken.

Der Preis, den Sie für den Versand zahlen, bestimmt nicht nur die Weise, worauf ein Paket behandelt wird und ob und wie den Weg des Pakets elektronisch befolgt werden kann, sondern auch den etwaigen Schadenersatz.

  • Sorgen Sie für eine gute Verpackung (auch innen), die dem Inhalt angepasst ist (zerbrechlich, flüssig, verderblich ...). Rechnen Sie damit, dass die Pakete einen ganzen Prozeß durchlaufen: Container, Sortierzentren, LKW ... bis zum Verteiler. Die Verpackung und der Inhalt sollen wegen der vielen Schritte im Verteilungsverfahren einiges vertragen können.
     
  • Sorgen Sie für eine richtige und leserliche Anschrift, nicht nur Ihres Enkelkindes, sondern auch Ihrer eigenen Anschrift als Absender. Vergessen Sie dabei nicht, die vollständige Anschrift, inklusive der Türnummer (wenn es sich um ein Appartement handelt) anzugeben.
     
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie mögliche Diebe nicht in Versuchung führen: die Verpackung selbst, oder die Angaben auf der Verpackung können eine Sendung gefährden. Ein Handy in der Originalverpackung schicken, kann Leute auf eine falsche Idee bringen.
     
  • Sorgen Sie dafür, dass sie das Paket rechtzeitig versenden: Bescherungen sind für Postbetriebe und Paketzustelldienste sehr anstrengend und sogar Wetterbedingungen können die Suppe versalzen.
     
  • Wohnt Ihr Enkelkind außerhalb von Europa? In dem Falle sollen Sie auch etwaigen Zollgebühren und Einfuhrbedingungen im Zielland Rechnung tragen. Denken Sie auch daran, dass die Lieferungsfristen der Paketzustelldienste nur indizierend sind, vor allem für entfernte Gebiete. Geben Sie eventuell die Rufnummer Ihres Empfängers an. Das kann für den lokalen Paketzustelldienst nützlich sein.

Sie sind der Empfänger

Wollen Sie jene fantastischen Sportschuhe aus China?

  • Sorgen Sie dafür, dass Sie wissen, von wem Sie kaufen und treffen Sie gute Verabredungen. Angebote, die „zu schön, um wahr zu sein“ sind, sind tatsächlich oft zu schön.

Sie sollen wissen, daß:

  • Der Verkäufer für die Verpackung, die Information und Dokumente, die pflichtgemäß der Sendung beizufügen sind, verantwortlich ist. Die Anschrift muss leserlich und die Angabe des Wertes richtig sein.
  • Der Verkäufer/Absender im Prinzip die Weise, worauf ein Paket versandt wird, wählt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wobei der Preis oft für die Behandlung und den etwaigen Schadenersatz entscheidend ist.
  • Ein etwaiger Schadenersatz an erster Stelle dem Absender zusteht.
  • Sie innerhalb einer bestimmten Frist noch Ihre Zahlung annullieren können, wenn Sie PayPal oder Ihre Kreditkarte benutzen.
     
  • Achten Sie darauf, dass Sie, bevor Sie kaufen, wissen, auf wie viel die endgültigen Kosten sich belaufen werden. Rechnen Sie auch mit etwaigen Einfuhrzöllen, MwSt. oder anderen Kosten. Sie treffen sowohl auf Ankäufe wie Geschenke zu. Sie können überraschend schnell anlaufen. Es gibt jedoch Befreiungen, wodurch die Sendungen nicht abgefertigt werden müssen.

Wenn eine Zollabfertigung erforderlich ist, sollen sie damit rechnen, daß für die Berechnung der Steuern und MwSt., nicht nur der Wert des Inhalts, sondern auch die Transportkosten mitgerechnet werden, sowie etwaige Kosten, welche die Zollagenturen bei der Abfertigung Ihrer Güter anrechnen.

  • Stellen Sie sicher, daß Sie keine verbotenen Waren kaufen oder erhalten. Dies wird vom Zoll überwacht. Markenschuhe aus China werden häufig auf Fälschungen überprüft. Der Zoll wird sie dann zur Überprüfung durch den Markeninhaber aufbewahren. Wenn Sie Glück haben, führt dies nur zu einer Verzögerung. Im schlimmsten Fall werden sie zerstört. Hierfür gibt es keine Entschädigung und es können sogar zusätzliche Kosten für die Zerstörung anfallen.

Neben verbotenen Waren (Fälschungen, Drogen, Waffen ...) gibt es auch Kontrollen für den Import von Medikamenten, IT, Lebensmittel ...

  • Sorgen Sie dafür, daß der wirkliche Wert des Inhalts angegeben wurde. Dies gilt sowohl für Ankäufe wie für Geschenke. Ein Versuch, die Zollbehörde zu überlisten, indem man einen zu niedrigen Wert angibt, um die Kosten bei der Einfuhr zu vermeiden, ist keine gute Idee. Es kann zu einer hohen Buße führen.
     
  • Sorgen Sie dafür, daß Sie das Paket bei der Zustellung auf Beschädigungen prüfen, bevor Sie unterschreiben. Wenn Sie Beschädigungen feststellen (auch falls sie erst nach der Öffnung festgestellt werden), müssen sie es gleich dem betreffenden Betrieb melden.
  • Sorgen Sie für einen guten Hausbriefkasten. Dies beugt Zustellschwierigkeiten vor und erhöht die Sicherheit:
    • Geben Sie Ihren Namen (Ihre Namen), Hausnummer und Türnummer (für Appartements) an.
    • Setzen Sie ihn gut sichtbar und am Rand des öffentlichen Wegs (für bpost eine Bedingung für die Zustellung, und bei Abwesenheit oder einem großen Paket, eine Karte im Briefkasten zu hinterlassen).
    • Sorgen Sie dafür, dass die Öffnung groß genug und der Kasten tief genug ist, um ein Dokument im DIN-A4-Format zu deponieren, ohne es falten zu müssen.

 

Und wenn es schief geht?

 

  • Bewahren Sie alle Beweismaterial auf und machen Sie eventuell Fotos

Achten Sie darauf, den Kauf- und Zahlungsbeleg, sowohl des Inhalts wie der Zustellgebühren, den Auslieferungsschein und/oder Empfangsschein zu bewahren. Auch die Verpackung kann sehr viel Information über Verzögerung oder Beschädigung geben. Auch die innere Verpackung und der beschädigte Inhalt können zur Unterstützung Ihrer Beschwerde nützlich sein.

  • Kontaktieren Sie den betreffenden Postbetrieb oder Paketzustelldienst und legen Sie gemäß dem vorgesehenen Verfahren Beschwerde ein.

Sie sollen wissen, daß:

  • sowohl der Absender, wie der Empfänger Beschwerde einlegen können
  • Sie am besten um eine Bestätigung des Einlegens Ihrer Beschwerde bitten
  • Sie am besten dem Betrieb gleich alle erforderliche Information erteilen

     
  • Wenn eine Lösung ausbleibt, kontaktieren Sie den Ombudsdienst
    • Über die website www.omps.be
    • E-mail: info@omps.be
    • Fax: 02 221 02 44
    • An Ort und Stelle: Boulevard du Roi Albert II 8 Postfach 4, 1000 Brüssel

Für weitere Auskunft rufen Sie 02 221 02 20 an.

 

 

Warum Muß ich Zoll bezahlen?

Nach dem Zollkodex der Gemeinschaften und seinen Durchführungsverordnungen muss jeder, der Waren in das Zollgebiet verbringt, diese dem Zoll vorführen (Artikel 40 der Verordnung EWG 2913/92 vom 12. Oktober 1992). Der Zoll- und Verbrauchssteuereinnehmer des Finanzministeriums oder seine Stellvertreter bestimmen, ob Ihre Sendung der Zollkontrolle unterliegt und mit Einfuhrzöllen und Steuern belastet werden soll.

Um die Sendung einer Zollkontrolle zu unterziehen oder nicht, stützt sich der Postbetreiber auf die Art der Sendung (Geschenk oder Handelsware) sowie auf den Wert des Inhalts, der vom Absender auf dem der Sendung beigefügten CP72-Formular (oder Zollinhaltserklärung CN 22) angegeben wurde.

Einige Sendungen sind jedoch vom Einfuhrzoll befreit.

Um in den Genuss dieser Befreiung zu kommen, dürfen die Waren gemäß den Artikeln 27 und 28 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 und Artikel 18 des Königlichen Erlasses Nr. 7 vom 29. Dezember 1992 einen inneren Wert von nicht mehr als 22 EUR haben. Auf Waren, die über den Versandhandel importiert werden (d.h. Waren, die per Fax, Telefon oder Internet bestellt und nach Hause geliefert werden), wird jedoch immer Mehrwertsteuer erhoben.

Für Sendungen (ohne kommerziellen Charakter) von einer Privatperson an eine andere Privatperson wird die Befreiung gemäß Artikel 29 bis 31 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 und Artikel 44 des Königlichen Erlasses Nr. 7 vom 29. Dezember 1992 auf einen Warenwert von 45 Euro erhöht.

Unter Einfuhren nichtkommerzieller Art versteht der FÖD Finanzen die Einfuhr von Sendungen, die sowohl:

• gelegentlich erfolgen;
• sich ausschließlich aus Gütern zusammensetzen, die zum persönlichen oder familiären Gebrauch der Empfänger bestimmt sind, wobei Art oder Menge der Güter nicht darauf schließen lassen dürfen, dass die Einfuhr zu gewerblichen beziehungsweise kommerziellen Zwecken erfolgt.
• vom Absender an den Empfänger ohne jegliche Bezahlung adressiert werden.
Informationen über die Einfuhr von Waren, die über das Internet von einem Lieferanten mit Sitz außerhalb der Europäischen Union erworben wurden, sind auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Finanzen verfügbar.

Für weitere informationen : 

https://finanzen.belgium.be/de/zoll_akzisen/privatpersonen/versand-und-empfang-von-paketen 

Sendungen, die die Bedingungen für Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit einem Höchstwert von 45 EUR nicht erfüllen oder für die kein Dokument vorliegt, das eine Befreiung rechtfertigt, müssen dem Zoll vorgelegt werden.

Die Besteuerungsgrundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben umfasst den Warenwert zuzüglich der Versandkosten und die Besteuerungsgrundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer umfasst den Warenwert zuzüglich der Einfuhrabgaben, der Versandkosten und der Zollabfertigungsgebühren.

Für die Erledigung der Zollformalitäten stützt sich der Postbetreiber auf die vom Absender erstellte Zollinhaltserklärung CN 22 und erhebt er einen Pauschalbetrag (unterschiedlich je nach Betreiber) und manchmal einen Kostenvorschussbetrag. Es ist zu beachten, dass, wenn die Versandkosten der Sendung nicht auf der Zollerklärung angegeben sind, der Postbetreiber einen Pauschalbetrag anwendet, der in der Regel den Kosten für den Versand einer gleichen Sendung in das Herkunftsland entspricht.

Beispielsweise stellt bpost im Jahr 2020 die Erledigung der Zollformalitäten wie folgt in Rechnung:

  • 0€ für kommerzielle Sendungen mit einem Wert von bis zu 22€ und für Privatsendungen mit einem Wert von bis zu 45€;
  • 24€ für nicht befreite Sendungen mit einem Wert über 22€, aber bis zu einem maximalen Wert von 150€;
  • 32€ für nicht befreite Sendungen mit einem Wert über 150€.

Etwaige Zollgebühren, Steuern, Abgaben und Abschöpfungen sind gegebenenfalls stets vom Empfänger zu tragen.

Darüber hinaus werden die Berechnungen der Einfuhrabgaben und der Mehrwertsteuer unter der Autorität der Steuerbehörden festgelegt und der von bpost bei der Abgabe einer Sendung von Ihnen geforderte Betrag wird an diese Behörde gezahlt, mit Ausnahme des Betrags der vom Postbetreiber erhobenen Zollabfertigungsgebühren.

 

Der Postbetreiber hat mein Paket verlegt, warum muß ich zuerst den Verkäufer kontaktieren?

Das Gesetz vom 21. Dezember 2013 zur Einfügung von Buch VI „Marktpraktiken und Verbraucherschutz“ in das Wirtschaftsgesetzbuch erwähnt im Falle eines erfolglosen Versandhandels (Fernabsatzvertrag) verschiedene Pflichten des Verkäufers. Artikel 61 des Gesetzes sieht das Folgende vor: „Die Zusendung von Waren und Berechtigungsscheinen für Dienstleistungen erfolgt immer auf Gefahr der Person, die einen Vertrag mit dem Verbraucher geschlossen hat.“

 

Wenn der Absender ein Unternehmen ist, dann ist dieses verpflichtet, dem Empfänger den Ankaufpreis und die Versandkosten zu erstatten oder ein zweites Paket mit der Bestellung zu schicken. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und ihm mitzuteilen, dass Sie Ihr Paket nicht erhalten haben und ihn bitten, eine Rückerstattung oder einen Ersatz vorzunehmen.

 

Wenn er verweigert, können Sie sich an den Ombudsdienst für Verbraucher (Boulevard du Roi Albert II 8/1 in 1000 BRÜSSEL, 02 702 52 20 oder contact@ombudsdienstverbraucher.be) für nationale Pakete oder an das Europäische Verbraucherzentrum (Rue de Hollande 13 in 1060 BRÜSSEL, www.cecbelgique.be; info@eccbelgium.be) für internationale Pakete.