Postsendungen, die außerhalb der EU verschickt werden, müssen verzollt werden. Diese Verzollung kann mit Kosten verbunden sein.
Die Zollabfertigungsgebühr setzt sich zusammen aus der Verwaltungsgebühr, die das Postunternehmen für die Abwicklung der Abfertigung erhebt, und der Mehrwertsteuer auf die Verwaltungsgebühr, der Mehrwertsteuer auf den Wert des Inhalts und der Mehrwertsteuer auf die Versandkosten des Pakets.
Bei Postsendungen mit gekauften Waren von außerhalb der EU und bis zu einem Höchstbetrag von 150 € kann der EU-Käufer die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Kaufs an den Händler entrichten. Nutzt der Verkäufer das IOSS, bei dem die IM-Nummer elektronisch übermittelt wird, wird die Sendung in der Regel ohne Kosten abgefertigt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von FÖD Finanzen.
Für Sendungen von außerhalb der EU und zwischen Privatpersonen kann in bestimmten Fällen auch eine Befreiung von der Mehrwertsteuer gewährt werden. Dies gilt z. B. für ein Geschenk, das von einem Familienmitglied verschickt wird.
Diese Informationen finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen.